Sachkundenachweis für pferdegestützte Coaches

Brauchen pferdegestützte Coaches den Sachkundenachweis?


Pferde gewerblich im Coaching einsetzen - Regelungen

Grundsätzlich spielt im gewerblichen Bereich der Tierschutz immer eine große Rolle. Einheitliche, deutschlandweite Regelungen gibt es zur Zeit nicht. Frage bei Deinem zuständigen Veterinäramt (nachfolgend VetAmt genannt) nach, welche Anforderungen für den gewerblichen Einsatz zugrunde liegen.

Der Tierschutz ist mittlerweile im Grundgesetz verankert und ist erklärtes Staatsziel. Im Artikel 20a des Grundgesetzes steht folgendes:  „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“
Das Tierschutzgesetz klärt den gesetzlichen Rahmen für die Nutzung und Haltung von Tieren.

Die wichtigsten Regelungen für Pferdehalter und den Einsatz oder „Nutzung“ von Pferden sollte jeder in dem Zusammenhang verinnerlichen. 

§1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.   muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.   darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.   muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§3
Es ist verboten, einem Tier, außer in Notfällen, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.

Beispiele für Missstände in der Pferdehaltung
1.   Kürzen der Tasthaare oder ausrasieren der Ohr¬muscheln
2.   Pferde nicht gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) impfen
3.   Zäune aus Stacheldraht, alleinigen Metalldrähten oder Knotengitter
4.   Dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung)
5.   Ein einzelnes Pferd ohne Artgenossen halten
6.   Elektrozäune in Boxen oder Kleinausläufen
Quelle: www.pferd-aktuell.de

Die Leitlinien zur Pferdehaltung und Tierschutz stellen einen Orientierungsrahmen für die Pferdehaltung/Pferdesport dar. Sie ist kein Gesetz, aber dienen Gutachtern häufig als Grundlage zur Beurteilung von Tierschutzverstößen oder Haftungsfragen.

Leitlinie zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten vom 09. Juni 2009
Leitlinie für den Tierschutz im Pferdesport


Wie ist die Regelung für pferdegestützte Coaches? Reicht der Sachkundenachweis Pferdekunde?

 Wenn du als Coach oder Kursleiter mit DEINEM(N) Pferd(en) gewerblich arbeiten willst, benötigst du vom VetAmt eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

§ 11 des Tierschutzgesetzes regelt, dass bestimmte Tätigkeiten nicht so ohne weiteres, sondern nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch das Veterinäramt durchgeführt werden dürfen.

Wer prüft den Paragraphen 11?
Die jeweiligen zuständigen Behörden, in der Regel das VetAmt.

Was prüft das VetAmt?
  1. Ob die tierschutzrechtlich verantwortliche Person (Besitzer) über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt,
  2. ob die Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat,
  3. ob die Räume und Einrichtungen eine entsprechende Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Was soll in der Beantragung an das VetAmt aufgeführt werden?
Je klarer, desto besser für das VetAmt.
Frage beim VetAmt nach, ob sie einen Vordruck haben.


Wie kann so ein Verfahren ablaufen?
Hier ein mögliches Beispiel: (
Quelle: Erlangen-Hoechstadt.de )

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz enthält detaillierte Regelungen zur Erlaubniserteilung. Nachfolgend wird der typische Ablauf eines Erlaubnisverfahrens dargestellt: 
  1. Nach Eingang eines Antrages prüft das Veterinäramt die Vollständigkeit und Plausibilität und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.
  2. Sofern die verantwortliche Person keine einschlägige Berufsausbildung oder eine gleichwertige Verbandsprüfung nachweisen kann, schlägt das Veterinäramt Alternativen zum Nachweis der Sachkunde vor (z.B. Teilnahme an einer einschlägigen Verbandsprüfung oder Fachgespräch mit einem Amtstierarzt ggf. mit Hinzuziehung eines Sachverständigen oder Absolvieren der Ausbildung Sachkunde Pferdekunde).
  3. Ein Amtstierarzt/-ärztin ggf. mit Hinzuziehung eines Sachverständigen nimmt nach Terminvereinbarung die Haltungseinrichtungen bzw. die Einrichtungen und Ausstattungen, die der Tätigkeit dienen, in Augenschein. Der Antragsteller hat die Kosten für den Vororttermin zu tragen. Falls die Anforderungen des Tierschutzgesetzes nicht in vollem Umfang erfüllt sind, werden diese Mängel benannt. Sobald der Antragssteller mitteilt, dass die Mängel behoben sind, findet erforderlichenfalls ein weiterer Abnahmetermin statt.
  4. Die Entscheidung über die Erlaubnis wird schriftlich und gebührenpflichtig erteilt. Die Erlaubnis kann zum Schutz der Tiere erforderliche Auflagen oder Einschränkungen enthalten. Die erstmalige Erlaubniserteilung wird zunächst auf fünf Jahre befristet, danach kann dem Betrieb eine unbefristete Erlaubnis in Aussicht gestellt werden.
ANMERKUNG: Dies wäre der normale Ablauf. Die Praxis jedoch zeigt: Jedes VetAmt macht es anders. Die einen geben nur eine mündliche Genehmigung und keine schriftliche. Andere möchten gerne, dass man einen Basispass Pferdekunde/Pferdeführerschein oder sogar eine Trainer-C-Lizenz vorweist,  letzteres ist völlig unnötig. Anderen reicht die Prüfung der Sachkundenachweis-Ausbildung. Andere wiederrum sagen, sie brauchen gar nichts. Manche kommen in den Reitstall und prüfen die Verhältnisse vor Ort, andere nicht. Manche wissen auch nicht, was pferdegestütztes Coaching ist und lassen den Antrag lange liegen, weil sie keine Entscheidung treffen möchten.
Es obliegt aber ausdrücklich dem einzelnen Veterinäramtes darüber zu entscheiden.

Der überwiegende Teil der Veterinärämter in Deutschland erkennt das Absolvieren des Sachkundenachweises an, um pferdegestützten Coaches, die ihr eigenes Pferd im Coaching einsetzen, die Erlaubnis zu erteilen. 
Der Sachkundenachweis Pferdekunde enthält die Grundlagen der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten. (Beispielsweise buchbar bei der Kölner Pferde-Akademie)
Bitte erkundige dich vorab bei deinem zuständigen VetAmt, ob der Sachkundenachweis für eine Genehmigung nach dem TSCHG für pferdegestützte Coaches ausreicht.
Beim Sachkundenachweis (APO) geht es um den Nachweis von Kenntnissen in der Pferdehaltung. Inhalte sind Pferdeverhalten, Umgang mit dem Pferd, Pferdegesundheit und -hygiene. Es beinhaltet darüber hinaus die Themen Transport und Verladen und entsprechende Leitlinien und Verordnungen. Ebenso werden Themen wie Stall, Füttern, Bewegungsflächen und Betriebsführung incl. Organisation und Sicherheit abgehandelt. Der Lehrgang endet mit einer Prüfung vor einer qualifizierten Prüfungskommission, wo mindestens ein Amtsveterinär oder pferdeerfahrener Tierarzt Bestandteil der Kommission ist.

Sonderfälle: Auf diese Sonderfälle gibt es bislang noch keine klare Antwort: 
  • Wie ist die Regelung, wenn ich mit einem Fremdpferd arbeite? Hier sollte die Person, die das Pferd verlieht, das Pferd gewerblich anmelden.
  • Wie ist die Regelung, wenn ich landesweit mit unterschiedlichen Pferden arbeite? Wie sollen hier die Haltungsbedingungen vom VetAmt geprüft werden?

Unser Tipp:
  • Frage freundlich nach, was das VetAmt braucht. Frage nach einem Vordruck.
  • Erkläre dem Vet, was pferdegestütztes Coaching ist. Betone dabei, dass das Pferd nicht geritten wird und meist nur wartet, während gecoacht wird, daher kaum beansprucht wird. Eventuell Video mitschicken.
  • Nimm oder sende die schriftliche Bestätigung von EQzellent mit, in der steht, dass wir die Gesundheit des Pferdes und Erkennen von Stress des Pferdes im Lehrprogramm behandelt haben. Diese wird dir nach Abschluss eines Kurses bei uns automatisch ausgestellt.

Viel Erfolg!

Anabel und Diana 

Text copyright Diana ©2023

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