Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EQzellent® - Allgemeine Geschäfts-Bedingungen - für alle Seminare, Ausbildungen, Kurse, Weiterbildungen
Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für alle Kurse, Seminare sowie Aus- und Weiterbildungen („Veranstaltungen“) bei EQzellent® – Anabel Schröder („EQzellent®“) gelten für alle zwischen EQzellent ® und den Teilnehmer*innen („TN“) abgeschlossenen Vereinbarungen und Verträge.
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche oder weibliche Form verwendet wird.
Der Umfang und Inhalt der von EQzellent® angebotenen Veranstaltungen ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website www.eqzellent.de in Verbindung mit der Auftragsbestätigung sowie diesen AGB.
Persönlichkeitsentwicklung und Lernen ist ein Prozess bei dem es entscheidend auf die Mitwirkungsbereitschaft und Reflexionswillen der TN ankommt. Jeder TN sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu reflektieren. Vor diesem Hintergrund übernimmt EQzellent® keinerlei Garantie für einen persönlichen Erfolg aber verspricht mit Coaching- und pädagogischen Methoden gemeinsam darauf hinzuarbeiten.
EQzellent® empfiehlt für die praktischen Übungen Freizeitkleidung, feste Schuhe oder Sportschuhe und je nach Jahreszeit Outdoor-Bekleidung, da die Übungen in der Reithalle und auf dem Gelände der Reitanlage stattfinden. Erfahrung mit Pferden ist nicht nötig. Die Pferde werden nicht geritten. Es ist nicht erlaubt, Hunde mit zu einer Veranstaltung zu bringen.
Bei allen Veranstaltungen mit einem Pferd wird eine Seminarleiterin anwesend sein. Die Seminarleiterin hat das Recht, eine Übung mit dem Pferd jederzeit abzubrechen – dies dient zum Schutze des TN und soll Gefahren vorbeugen. Den Anweisungen der Seminarleiterin ist daher immer zu folgen. Bei Nichtbefolgung der Weisungen oder Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen können Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Um im Falle unvorhergesehener Ereignisse nach verbindlicher Anmeldung nicht auf den Kosten für eine gebuchte Veranstaltung sitzen zu bleiben, empfiehlt EQzellent® den Abschluss einer speziellen Seminarversicherung.[1]
§ 1 Schriftform und Vertragsschluss
a) Rechtserhebliche Erklärungen zwischen dem TN und EQzellent® bedürfen der Schriftform.
b) Interessenten an einer Veranstaltung von EQzellent® füllen ein verbindliches Anmeldeformular aus und senden es unterzeichnet an EQzellent®.
c) Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, besteht kein Recht eine Veranstaltung an einem ausgewählten Termin zu besuchen. EQzellent® ist insofern berechtigt, jede Anmeldung ohne Gründe abzulehnen.
d) NEU 2026: Sofern freie Plätze vorhanden sind, sendet EQzellent® eine Bestätigung, die Anmeldung erhalten zu haben, zusammen mit einer Rechnung über 20% der Seminarpreises als Anzahlung.
e) NEU 2026: Erst mit Zahlung der Anzahlung wird eine verbindliche Anmeldebestätigung gesendet.
f) Findet der Kurs nicht statt, wird die Anzahlung zu 100% zurückerstattet
g) Ein TN darf an einer Veranstaltung nur nach vollständiger Entrichtung der Teilnahmegebühr teilnehmen.
§ 2 Teilnahmegebühr
a) EQzellent® schickt die Rechnung für die restliche Teilnahmegebühr ca. sechs (6) Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die TN in elektronischer Form.
b) Die restliche Teilnahmegebühr sollte grundsätzlich 14 Tage nach Erhalt der Rechnung gezahlt werden und muss jedenfalls zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf dem Konto von EQzellent® eingegangen sein.
c) Wird eine von EQzellent® an den TN geschickte Rechnung für eine verbindlich gebuchte Veranstaltung nicht beglichen, so werden bei der ersten Mahnung €10 fällig. Bei Nichtzahlung erfolgt ein Mahnverfahren.
§ 3 Stornierung durch den TN vor Veranstaltungsbeginn
a) Da die Veranstaltungen von EQzellent® an festgelegten Terminen und Zeiten stattfinden, gibt es kein allgemeines Recht zum Widerruf einer Buchung.
b) Bei Stornierungen bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist keine Storno-/Teilnahmegebühr zu bezahlen.
c) Bei Stornierungen zwischen 8 Wochen und 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr zu bezahlen.
d) Bei Stornierungen binnen weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind
80 % der vereinbarten Teilnahmegebühr zu bezahlen.
e) Eine Erkrankung oder Unfall vor Beginn der Veranstaltung, ob mit oder ohne Attest, berechtigt nicht zu einer kostenfreien Stornierung. Daher wird eine Seminarversicherung empfohlen.
f) Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers fallen keine Stornokosten an.
§ 4 Stornierung durch EQzellent® vor Veranstaltungsbeginn
a) EQzellent® ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahmegebühr nicht spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung entrichtet wurde.
b) Falls EQzellent® eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, Ausfall der Pferde oder sonstigen nicht verschuldeten Umständen nicht durchführen kann, ist EQzellent® berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben. In diesem Fall wird EQzellent® die TN zeitnah per E-Mail oder telefonisch informieren und zwei (2) Alternativtermine zur Auswahl anbieten. Kann der TN an keinem der angebotenen Ersatztermine teilnehmen, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr anteilig oder ganz zurückerstattet und für die durchgeführten Module wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
c) Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt EQzellent® keine Kosten des TN für Reise- und Hotelkosten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des TN nach Veranstaltungsbeginn
a) Veranstaltungen bestehen in der Regel aus aufeinander aufbauenden Online-Modulen sowie einer Präsenzveranstaltung. Nimmt ein TN nach Veranstaltungsbeginn Teilleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung der Teilnahmegebühr.
b) Fehlt ein TN bei einem oder mehreren Online-Modulen, muss er sich die elektronische Aufzeichnung anschauen und die Hausaufgaben zwischen den Modulen erledigen. Werden die Aufzeichnungen nicht angesehen und die Hausaufgaben nicht erledigt, fehlen wichtige Voraussetzungen für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung. Der TN kann die Veranstaltung in der Gruppe nicht erfolgreich zu Ende führen und erhält lediglich eine Teilnahmebescheinigung für die absolvierten Online-Module. Aufgrund der Mitwirkungspflichtverletzung des TN besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung der Teilnahmegebühr.
c) Hat ein TN alle Online-Termine absolviert, aber kann aufgrund einer Krankheit oder eines Unfall nicht an der Präsenzveranstaltung teilnehmen, so hat der TN dies durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und kann dann die Präsenzveranstaltung auf einen anderen verfügbaren Termin verschieben. Holt der TN die Präsenzveranstaltung nicht innerhalb von zwei (2) Jahren nach, erhält der TN lediglich eine Teilnahmebescheinigung für die absolvierten Online Module. Aufgrund der Mitwirkungspflichtverletzung des TN besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung der Teilnahmegebühr.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
a) Von EQzellent® erstellte Videos, Handouts, Schaubilder, Fotos, Texte, Logos und sonstige Bilder sowie sämtliche Konzepte, Methoden, Übungen und Techniken der Seminare sind geistiges Eigentum von EQzellent® und urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung vervielfältigt, vermietet oder verbreitet werden – auch nicht in abgewandelter Form. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem eigenen Gebrauch dienen.
b) Der TN ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Materialien zu entfernen.
c) EQzellent® ist berechtigt, zum Download bereitgestellte digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.
§ 7 Datenverarbeitung
a) Mit der verbindlichen Anmeldung erklärt sich der TN mit der elektronischen Aufzeichnung der Online-Module einverstanden. Die Aufzeichnung wird ausschließlich den TN der Veranstaltung zu Ausbildungszwecken zur Verfügung gestellt.
b) EQzellent® erhebt und verwendet personenbezogene Daten des TN ausschließlich in dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässigen Rahmen. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der TN mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen einverstanden. Alle Informationen werden von der EQzellent®, den Coaches und Assistenten/Hospitanten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Informationsweitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung TN.
c) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
d) Für weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang von TN Daten verweist EQzellent® auf ihre gesonderte Datenschutzerklärung abrufbar auf der Website www.EQzellent.de.
§ 8 Haftungsausschluss
a) EQzellent® haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
b) Die Pferde, die EQzellent® einsetzt, sind es gewohnt und dafür ausgebildet, mit unterschiedlichen Menschen zu arbeiten. Ein Restrisiko besteht jedoch immer – ein Pferd, das sich erschrickt, kann fluchtartig oder wild reagieren. Mit der Unterschrift auf einer Haftungsausschlusserklärung vor Seminarbeginn bestätigt der Kunde, dass er sich dieses Restrisikos bewusst ist und während der Präsenzveranstaltung die Verantwortung für sich selbst trägt.
c) Für die Teilnahme an Veranstaltungen wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand des Teilnehmers vorausgesetzt. Wenn sich der Teilnehmer aktuell oder in vergangener Zeit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befunden hat, wird dem Teilnehmer geraten, sich mit dem Therapeuten abzustimmen, inwiefern eine Teilnahme möglich ist. Der TN erkennt an, dass er während des Seminares in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist, sowohl während der Ausbildungszeit als auch in der Phase zwischen den Terminen. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der TN aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.
b) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen EQzellent® und TN ergebenden Streitigkeiten, die nicht außergerichtlich gelöst werden können ist Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der EQzellent® zuständig ist. Aktueller Firmensitz ist Rehfeld 6, 53819 Neunkirchen Seelscheid.
Neunkirchen Seelscheid, den 18.09.2025
[1] Seminarversicherungen werden von vielen Versicherungen angeboten wie zum Beispiel von:
https://www.fischerversichert.de/portfolio-item/seminarversicherung/

